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Die Hacker-Kids

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C64

Guest
Weil sich die Polizei auch für Plugins mit Backdoor interessiert... Ich hätte mit dem Kind einfach noch ein bisschen gespielt. Es ein wenig hingehalten. Die Jar in der Zeit dekompiliert und anstelle von OP, Meldungen wie "du hast einen kleinen *****" ausgegeben. Oder ihn auf nem kleinen Homeserver halt mal mit Op spielen lassen.

Die Polizeit interessiert sich dafür nicht und es ist auch bescheuert da Anzeige zu erstatten. Das wäre das selbe, als wenn dich ein Kind auf der Straße verarschen würde. Bzw. es versucht, denn das das nicht von Erfolg gekrönt sein wird war ja ohnehin klar.

1. Wars wohl so ausgelegt, dass der Author die Hosen voll hat.
2. Verbreiten von Malware kann man echt nicht mit Laberei von der Straße aus vergleichen ...

Sollte ein Schaden durch entstandende Schadsoftware entstanden sein, gibts aber dennoch den Hosenboden aufgerissen. In wie weit sich ein Schaden beiweisen lässt, ist ja wieder ein anderes Thema.

Dass jeder für seinen Krempel selbst verantwortlich ist, ist das eine. Die Unbesorgtheit aber ausnutzen, eine andere.
 
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Chrisliebaer

Guest
Komisch das die Polizei da ermittelt hat ;) Sie sagten selber das dies eine Straftat ist.

Ja, kann ja sein. Ich bin auch sicher, dass die da kurz ermitteln. Aber ich find das einfach lächerlich. Natürlich ist das Schadwareverbreitung, aber das ist einfach so lächerlich, dass es mir das nicht wert wäre. Und viel krimminelle Energie gehört da ja auch nicht dazu. Das sind ja Peanuts im vergleich zu Leuten, die versuchen deinen Server zu exploiten oder mit Social Engeneering die Teammitglieder missbrauchen.

Wobei ich dazu sagen muss, dass ich vermutlich selbst dort nicht Anzeige erstatten würde. Sofern mein Gegenüber mir eindeutig geistig unterliegen ist spiel ich lieber mit ihm. Aber ich glaube damit bin ich eher alleine, die meisten haben darauf keine Lust.

Ich finds halt lächerlich wegen so einer kleinen Sache. Die Drohung ist natürlich okay, dann hat man abschreckenden Effekt erzielt und wenn danach Schluss ist, dann ist ja auch gut. Wenns natürlich irgendwann anfängt zu nerven kann man sich den Schritt mit der Polizei ja ja überlegen.
 

Baba43

Ehem. Teammitglied
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Minecraft
baba43
Ach Chris was denkst du denn, was es für so ein Kind bedeutet, von seiner Mutter zu erfahren, dass eine Anzeige vorliegt? Das hat durchaus eine Wirkung ;)
 

Federcraft

Minecrafter
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Komisch das die Polizei da ermittelt hat

In diesem Fall handelt es sich um ein Antrags- und Offizialdelikt im Sinne der Strafprozessordnung.

Damit greift für Staatsanwaltschaft und Polizei das Legalitätsprinzip, sind also verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen und ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

Ich gehe davon aus, es wird in Richtung §303a und/oder §303b StGB ermittelt. In beiden Fällen ist der Versuch strafbar (§ 303a Absatz 2 und §303b Absatz 3 StGB).

Die Aufnahme eines Ermittlungsverfahren an sich sagt noch nicht darüber aus, ob es auch zu einer Klage kommt.

Die Ermittlungsbehörden prüfen dazu erst einmal die Strafausschliessungsgründe, ob und welche vorliegen (Minderjährig, untauglicher Versuch einer Straftat usw.)

Der Staatsanwaltschaft obliegt es dann, die Ermittlungsergebnisse der Polizei zu bewerten und zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird.

Also ist die reine Aufnahme einer Ermittlung in keinster Weise zu werten oder gar schon eine Schuldtatsache.

Sie sagten selber das dies eine Straftat ist.

Und ob es sich tatsächlich um eine Straftat handelt oder nicht, das hat nicht die Polizei zu sagen bzw. kann die Polizei überhaupt nicht feststellen.

Dies entscheidet ein unabhängiger Richter. Zum Glück haben wir eine entsprechende Gewaltenteilung, so das die Exekutive niemals bestimmt, was eine Straftat ist oder nicht. Dies kann einzig allein die Judikative.

Die Polizei kann lediglich feststellen, ob bestimmte Tatbestandmerkmale zutreffen, eine Bewertung nehmen andere vor.
 
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