BloodSKreaper
Vorarbeiter
ACHTUNG: BEI DIESEM THEMA HANDELT ES SICH UM EIN RECHTSTHEMA. ES HANDELT SICH JEDOCH NICHT UM EINE ANWALTLICHE BERATUNG!
Guten Tag,
Das ganze Netz bereitet sich auf das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung vor, einige wissen aber garnicht, was sie eigentlich machen müssen, oder haben es geschafft nichts von der DSGVO mitzubekommen, obwohl diese schon ab dem 25. Mai 2018 gilt. Das Dramatische daran: die Nichteinhaltung dieser Verordnung kann mit hohen Strafen bestraft werden.
Jeder, den diese Verordnung betrifft sollte sich also zügigst darum bemühen, sein Angebot DSGVO-tauglich zu machen. Also eigentlich jeder, der irgendetwas mit Personenbezogenen Daten machen will (Art. 2 Abs. 1)
Während es bei Name, Wohnort, etc. recht offensichtlich ist, dass es sich um personenbezogene Daten handelt ist vielen Laien-Betreibern oftmals nicht klar, dass die IP-Adresse auch in diese Kategorie fällt. (Artikel 4) Somit darf diese auch nur als solches verarbeitet werden. Unter Anderem bedeutet das, dass man dokumentieren und nachweisen muss, wie man diese Daten verarbeitet und welchen Zweck eine solche Verarbeitung hat.
Heißt es also, dass ich für meinen Minecraftserver ein System extra für die IP-Adressen, die im Log auftauchen entwickeln muss?
Ja das heißt es! Allerdings bezweifle ich, dass dies bei kleinen Minecraft-Servern, die nichteinmal eine Website besitzen überprüft wird. Gesetzlich befindet man sich dennoch in einer knallroten Zone.
Zusammenfassend sollte man sich also auf jeden Fall Gedanken über den Datenschutz machen. Möglicherweise bemerkt man, dass man die Namen seiner Teammitglieder irgendwo ohne deren Erlaubnis speichert.
Freundliche Grüße
BloodSKreaper
Guten Tag,
Das ganze Netz bereitet sich auf das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung vor, einige wissen aber garnicht, was sie eigentlich machen müssen, oder haben es geschafft nichts von der DSGVO mitzubekommen, obwohl diese schon ab dem 25. Mai 2018 gilt. Das Dramatische daran: die Nichteinhaltung dieser Verordnung kann mit hohen Strafen bestraft werden.
Jeder, den diese Verordnung betrifft sollte sich also zügigst darum bemühen, sein Angebot DSGVO-tauglich zu machen. Also eigentlich jeder, der irgendetwas mit Personenbezogenen Daten machen will (Art. 2 Abs. 1)
Während es bei Name, Wohnort, etc. recht offensichtlich ist, dass es sich um personenbezogene Daten handelt ist vielen Laien-Betreibern oftmals nicht klar, dass die IP-Adresse auch in diese Kategorie fällt. (Artikel 4) Somit darf diese auch nur als solches verarbeitet werden. Unter Anderem bedeutet das, dass man dokumentieren und nachweisen muss, wie man diese Daten verarbeitet und welchen Zweck eine solche Verarbeitung hat.
Heißt es also, dass ich für meinen Minecraftserver ein System extra für die IP-Adressen, die im Log auftauchen entwickeln muss?
Ja das heißt es! Allerdings bezweifle ich, dass dies bei kleinen Minecraft-Servern, die nichteinmal eine Website besitzen überprüft wird. Gesetzlich befindet man sich dennoch in einer knallroten Zone.
Zusammenfassend sollte man sich also auf jeden Fall Gedanken über den Datenschutz machen. Möglicherweise bemerkt man, dass man die Namen seiner Teammitglieder irgendwo ohne deren Erlaubnis speichert.
Freundliche Grüße
BloodSKreaper