Die AO führt in
Paragraph 52 Zwecke auf, die steuerrechtlich als gemeinnützig gelten. Letztendlich hängt die Entscheidung allerdings immer am zuständigen Finanzamt. Es ist aber so, das Rollenspielvereine und E-Sport-Vereine (ganze zwei in Deutschland, wow.) in der Vergangenheit als gemeinnützig anerkannt wurden. Problemlos möglich wäre sicher auch, Jugendhilfe anzubieten und im Rahmen dessen (allerdings nicht ausschließlich) auch einen Minecraft-Server.
Kritisch ist allerdings, das die Gemeinnützigkeit dem Gemeinwohl dienen muss. Das ist bei einem Minecraft-Server nicht der Fall, denn der Zugang zu einem solchen ist explizit auf die Personen beschränkt, die Minecraft besitzen, und damit nicht mehr die Allgemeinheit.
Kurz: Ja wenn im Rahmen eines anderen Projektes, alleinstehend nein. Ich bin allerdings kein Anwalt.