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Impressumspflicht bei Foren?

D

deleted201136

Guest
Mir ist klar, dass ich mich nicht auf Aussagen eines Minecraftforums verlassen sollte.
Dennoch halte ich es nicht für schlecht, mir weitere Meinungen einzuholen.
Mein Vorhaben:

- ein Forum für die Minecraftservercommunity
- keine Verkäufe / Donations / Affiliatelinks / Werbebanner
- Zugriff nur für Mitglieder
- Mitglieder müssen freigeschaltet werden [Email UND durch Administrator]

Um es also auf den Punkt zu bringen: ich würde das Forum gerne als privat abstempeln um mich
der Impressumspflicht teilweise zu entledigen.
Jetzt ist meine Frage: inwiefern ist es noch "privat"? .
Um Idioten, die mich Nachts anrufen / mir dämliche Briefe oder Pakete schicken
zu vermeiden, würde ich liebendgerne einige Informationen aus dem Impressum auslassen.

Ein anderer Foreninhaber hatte die selbige Idee und das Impressum wie folgt aussehen lassen:
Allgemeine Informationen

Name und Anschrift <Vorname, Nachname>
<PLZ, Stadtname>
E-Mail-Adresse <Email>

Weitere Informationen

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Selbstverständlich habe ich gewisse Daten zensiert.
Er hat also darauf verwiesen, dass es eine private Community ist und musste
somit Telefonnummer und genaue Wohnadresse nicht angeben.
Meine Frage an euch: ist dieser Beitrag rechtskonform?
Muss ich für ein privates Forum [sofern mein Forum die Kriterien für die Bezeichnung "privat" erfüllt] ein Impressum angeben?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Toni5422

Schafhirte
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Die private Website....... Schon immer eine schwere Auslegung.

Das angegebene Impressum geht so schonmal gar nicht. Entweder man ist privat oder man ist es nicht. Zudem gehört die Datenschutzerklärung extra und nicht ins Impressum.

Nach meiner momentanen Rechtsauffassung geht eine private Website gar nicht mehr, denn beim Verbinden übermittelt der Client die IP Adresse an den Server. Die IP Adresse ist gemäß DSGVO "personbezogene Daten". Somit muss eine Datenschutzerklärung her und wie wir auch wissen, muss in der Datenschutzerklärung ein Datenschutzbeautragter benannt werden. Und was da rein muss, kannste dir ja denken.

(Bezug zum Forum)
Ein Forum als privat abzustemplen wird denke ich auch sehr schwer. Laut §5 TMG muss in ein Impressum
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, 3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, 5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind, 6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, 7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Zitat von dejure.org

Da deine "Angst" ist, dass dich sogenannte "Idioten" Nachts anrufen, kann ich dir nur teilweiße nehmen, denn die Alternative ist nicht sonderlich atemberaubend.

Das Landgericht Bamberg hat geurteilt (Ausschnitt zitiert von www.website-check.de )

LG Bamberg – Urteil vom 23.11.2012, 1 HK O 29/12
Das LG Bamberg (Urteil vom 23.11.2012, 1 HK O 29/12), hat in dem Zusammenhang entschieden, dass die Angabe der Anschrift und einer E-Mail-Adresse auf der Internetseite eines Onlinehändlers nicht ausreicht, um die Anforderungen des TMG zu erfüllen. Es muss neben diesen Angaben zusätzlich eine unmittelbare Kommunikation ermöglicht werden. Ein solcher unmittelbarer Kommunikationsweg setzt jedoch voraus, dass innerhalb von 60 Minuten Anfragen des Verbrauchers beantwortet werden können.
Die Informationen im Impressum müssen also nicht notwendigerweise eine Telefonnummer beinhalten.
Sollten Sie keine Telefonnummer angeben, ist zu beachten, dass eine gleichwertige weitere Kommunikationsmöglichkeit zu benennen ist.

Kurz zusammengefasst und um einen im Zitat nicht angegeben Punkt hinzuzufügen: Du musst neben einer nicht-elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten zwei unmittelbare KOmmunikationsmöglichkeiten angeben. Beispiel: Telefonnummer + Fax ; Telefonnummer + e-Mail
Solltest du auf deine Telefonnummer verzichten (und beispielweiße eine Kontaktformular und deine e-Mail angeben), musst du innerhalb 60 Minuten antworten.


Die Adresse ist da, weil diese der rechtliche Weg in Deutschland ist. Rechtliches Zeugs kommt alles per Post. Das dir "Idioten" schreiben, kann keiner ausscließen. Erlaubt ist jedoch eine Firmenadresse (kann man sich mieten; die schicken dir deine Post dann einfach zu).

Als Tipp:
Lass dich nicht von irgendwelchen Idioten täuschen, die meinen, du bist nicht kommerziell, du brauchst das alles nicht oder (was man immer häufiger sieht) "Aus Missbrauchsgründen nur auf Anfrage" oder einfach nur "Per e-Mail auf Anfrage". Sowas geht gar nicht. Ein Postfach als Adresse ist auch nicht zulässig (ich hab leider kein Lesezeichen beim entsprechendem Urteil).
 
D

deleted201136

Guest
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort !
Ich frage mich allerdings, wie das dann mit der Telefonnummer gehandhabt werden soll,
wenn man bei einem Kontaktformular innerhalb von 60 Minuten antworten muss.
Das Handy hat man ja schließlich auch nicht immer bei sich / eingeschaltet [in der Nacht, in der Schule etc.]
Das hasse ich an unseren Gesetzen - alles schön im Fachlatein, aber dafür schwammig, unvollständig und mit breitem Interpretationsfreiraum.
Aber nun gut. Was muss das muss. Ich werde mich da auch nochmal an externe Rechtsforen wenden und sie dort
einmal über den Privatstatus ausfragen.
~ Grüße
 

Toni5422

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Ich frage mich allerdings, wie das dann mit der Telefonnummer gehandhabt werden soll,
wenn man bei einem Kontaktformular innerhalb von 60 Minuten antworten muss.
Das Handy hat man ja schließlich auch nicht immer bei sich / eingeschaltet [in der Nacht, in der Schule etc.]
~ Grüße
Diese Frage begleitete mich schon seit Urgestein in meinem Hinterkopf. Wenn du eben nicht ran gehst, gehst du eben nicht ran. Musst es eben rehctfertigen können. So würde ich es vermuten.


Um dich zu beruhigen: Mein Name steht schon seit Jahren auf mehreren Websites mit Telefonnummer und Adresse und bisher kam noch niemand auf die Idee mich anzurufen oder mir Briefe zu schreiben. Höchstens mal die Denic, aber die haben deine Informationen ja so oder so.
 
D

deleted201136

Guest
Das stimmt auch wieder. Obwohl ich nicht glaube, dass meine Domain für die Denic besonders interessant ist.
Maximal dann, wenn es Probleme bei der Kündigung gibt.

Ich bedanke mich nochmals für die schnelle Hilfe und die Beruhigung.
 

KillawOrCarel

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Es gibt auch eine alternative:

Server, Domain etc. im Ausland mieten (z.B. Tonga) und keine persönliche Identifikation geben. In der Theorie ist das schlecht und verstößt gegen deutsches Recht. In der Praxis bringt dies aber nichts, da keine Post zugestellt werden kann.

Davon mal abgesehen sind die meisten Rechtsordnungen auch für einen "Laien" verständlich. Es ist dabei jedoch immer abhängig vom Adressaten. Das BGB ist im größtenteil leicht verständlichm da es für jeden wichtig ist. Beim TMG ist dies etwas anders. Dort sind sowie die meisten Paragraphen eh nicht für die Allgemeinheit relevant. Im übrigen gibt es für "privat" einen einfachen Merksatz (von einem bekannten Anwalt): 5-10 Freunde sind privat. Darüberhinaus ist es in der Regel nicht mehr privat. Aber auch hier gilt, wo kein Richter, da kein Kläger.
 

Toni5422

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Es gibt auch eine alternative:
Server, Domain etc. im Ausland mieten (z.B. Tonga) und keine persönliche Identifikation geben. In der Theorie ist das schlecht und verstößt gegen deutsches Recht. In der Praxis bringt dies aber nichts, da keine Post zugestellt werden kann.
Bitte nicht machen.

Die Impressumspflicht hat nichts mit dem Serverstandort oder des Herkunftslandes des Betreibers zu tun, sondern gilt, wenn sich der Inhalt an deutsche Nutzer wendet!!!
Ein wenig kritisch, wenn man Schweizer bzw Öster ist, jedoch sind da die Regeln ähnlich.


5-10 Freunde sind privat. Darüberhinaus ist es in der Regel nicht mehr privat.
Okay, hab ich bisher noch nicht gehört, würde ich aber auch um ehrlich zu sein nicht vertrauen. So etwas würde ich eher als Richtlinie für Musik etc nehmen, aber nicht für einen Webauftritt.


wo kein Richter, da kein Kläger.
Eigentlich ist der Spruch andersrum: Wo kein Kläger, da kein Richter , aber das ist im Internet immer schwierig. Jeder kann dich bei der zuständigen AUfsichtsbehörde melden.
 
D

deleted201136

Guest
Ich verstehe nur nicht, wieso man die Daten vor Einzelne (eventuell auch Spambots) darlegen soll.
Wenn der Staat es schafft, einem mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld an die Gurgel zu gehen, dann müssten
sie bereits meine Adresse durch irgendwelche Register oder anderen Quellen besitzen / bekommen.
 

Toni5422

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Ich verstehe nur nicht, wieso man die Daten vor Einzelne (eventuell auch Spambots) darlegen soll.
Wenn der Staat es schafft, einem mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld an die Gurgel zu gehen, dann müssten
sie bereits meine Adresse durch irgendwelche Register oder anderen Quellen besitzen / bekommen.
Da du eigentlich nicht die Post vom Staat, sondern von einem Abmahnanwalt bekommst.

Zudem müssen die Nutzer wissen, an wem sie sich wenden sollen, wenn sie ein Problem haben (Recht auf Datenlöschung, Recht auf Datenauskunft, Recht auf Datenübermittlung, Recht auf Datenberichtigung, ....)
 
D

deleted201136

Guest
Eigentlich ist der Spruch andersrum: Wo kein Kläger, da kein Richter , aber das ist im Internet immer schwierig. Jeder kann dich bei der zuständigen AUfsichtsbehörde melden.

Eben. Wenn der kleine Timmy nicht einsieht, dass er aus gutem Grund gebannt ist und dann Papa an den PC holt,
könnte es [mit einer geringen Wahrscheinlichkeit] soweit kommen, dass sie mich bis ins Absurdum verklagen werden,
weil ich meine Privatsphäre erhalten möchte.

5-10 Freunde sind privat. Darüberhinaus ist es in der Regel nicht mehr privat.

Davon habe ich aber auch noch nichts gehört. Es hieß laut diversen Quellen immer: keine Transaktionen, Journalismus oder Werbung
jeglicher Art = privat.

Da du eigentlich nicht die Post vom Staat, sondern von einem Abmahnanwalt bekommst.

Stimmt, daran habe ich gar nicht mehr gedacht. Es ist ja fast ein eigenes Geschäftsmodell geworden, Webseiten abzumahnen.
Umso verzwickter wird die Situation natürlich.
 
D

deleted201136

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Nach meiner momentanen Rechtsauffassung geht eine private Website gar nicht mehr, denn beim Verbinden übermittelt der Client die IP Adresse an den Server. Die IP Adresse ist gemäß DSGVO "personbezogene Daten". Somit muss eine Datenschutzerklärung her und wie wir auch wissen, muss in der Datenschutzerklärung ein Datenschutzbeautragter benannt werden. Und was da rein muss, kannste dir ja denken.

Dann müsste man ja sogar für einen Minecraftserver ein Impressum angeben?
Irgendwas kann da nicht stimmen..
 

KillawOrCarel

Kuhfänger
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Die Impressumspflicht hat nichts mit dem Serverstandort oder des Herkunftslandes des Betreibers zu tun, sondern gilt, wenn sich der Inhalt an deutsche Nutzer wendet!!!
Das hat nix mit meiner Aussage zu tun. Ohne Adresse kann keine Abmahnung versendet werden. Zuordnung zum Betreiber ist damit unmöglich. Das hat nichts mit irgendwelchen Pflichten zu tun. Steht dort oben im übrigen auch. Lesen hilft bei sowas.

Okay, hab ich bisher noch nicht gehört, würde ich aber auch um ehrlich zu sein nicht vertrauen. So etwas würde ich eher als Richtlinie für Musik etc nehmen, aber nicht für einen Webauftritt.
Das ist tatsächlich nicht mein Problem. Die Zahlen sind dabei natürlich nur ein Richtwert. Sobald es eine "öffentliche" Anmeldung gibt, wie hier beschrieben, dann ist sind mehr als diese Größenordnung angesprochen, also ist es nicht mehr privat.

Stimmt, daran habe ich gar nicht mehr gedacht. Es ist ja fast ein eigenes Geschäftsmodell geworden, Webseiten abzumahnen.
Vollkommen richtig. Abmahnungen sind werden auch in diesem fall häufig aus dem UWG (Gesetz gegen den umlauteren Wettbewerb) abgeleitet und stellen einen Wettbewerbsverstoß dar. Dies erfordert jedoch, dass ein Wettbewerber durch diesen Verstoß benachteiligt wurde, was auch nicht immer so ohne weiteres funktioniert.

Dann müsste man ja sogar für einen Minecraftserver ein Impressum angeben?
Irgendwas kann da nicht stimmen..
Nur weil es aktiv nicht verfolgt wird, bedeutet dass ja nicht, dass es nicht notwendig ist. Datenschutzerklärung gilt im übrigen dafür auch.
 
D

deleted201136

Guest
Das wird noch spannend. Mit maximal zwei Klicks soll das Impressum erreichbar sein.
Soll ich jetzt den Chat mit [Klick für Impressum] zuspammen, damit die Abmahner ihres Lebens wieder froh werden?
Okay tut mir leid, aber irgendwo ist auch einmal Schluss :p.
 

FelixKlauke

Erzengel
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FelixKlauke
Es reicht, wenn die Seite, auf der der Chat eingebettet ist, die Seite verlinkt. Du musst den Link auch nicht im Chat senden, sondern es muss nur irgendwo "gut" sichtbar sein. Hier auf dieser Seite ist das Impressum zum Beispiel im immer gleichen Footer verlinkt.
 

LegitAsDuck

Redstoneengineer
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Im Telemediengesetzt steht ja:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Da du nichts verkaufst halt ich es nicht für nötig ein Impressum zu haben.
 
D

deleted201136

Guest
Die Impressumspflicht bezieht sich nicht nur auf Gewinnabzielung,
sondern auch auf Journalismus, Politik (Ansichten die zur Meinungsbildung beitragen) und
vorallem: Datenverarbeitung / Datenspeicherung (Mitglieder des Forums müssen Daten wie Emailadresse
etc. angeben).
 
D

deleted201136

Guest
Die Quelle die ich genutzt habe, besteht aus dem YouTubekanal der Kanzlei WBS.
Dort wurde die Diskussion ums Impressum zwar auf YouTubekanäle bezogen, aber
die Kriterien eines Impressums sind überall gleich.
 

LegitAsDuck

Redstoneengineer
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Ich habe mir den Anfang des Videos angeguckt. Komisch das er nur sagst, dass man ein Impressum braucht, wenn man irgendwas Journalistisch macht, aber sich auf irgend einen Gesetzes Text bezieht.
 

Mannke

Schafhirte
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Man sollte gehörig aufpassen was man zu dem Thema schreibt. Viel Halbwissen und noch mehr Unwahrheiten geben schnell einen Cocktail aus Mutmaßungen der ggf. wirklich zu finanziellen Schäden führen kann, wenn man sich darauf verlässt.
Wer es todsicher wissen will: Geht zum Rechtsanwalt und lässt es sich erklären.

Für den Laien ist der Wulst an deutschen (E)-Recht, Impressumspflicht und DSGVO so massiv, dass ich schon fast jedem davon abraten würde eine Website (oder Forum) zu betreiben ohne entsprechende Beratung genossen zu haben. Vieles ist bewusst so mistig klausuliert das man am Ende mit mehr Fragezeichen über dem Kopf dasteht wie vorher.
 
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