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Anzeige wegen Bannumgehung?

Randomuser9876

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Hallo liebe Community der Serverliste Minecraft-Server.eu,

ich wurde auf einem Server gebannt, weil ich Kontakt zu einer Person habe, die nicht auf dem Server erwünscht ist (Sie nennen es Hausverbot),
jetzt bin ich mit einem zweiten Account dort gejoined, sie schreiben mich dann direkt an, dass das irgendwie gegen das Gesetz sei (irgendwas mit technische Umgehung oder so) und mich dann gebannt haben. Und dann haben sie mir gedroht, mich anzuzeigen, falls ich mit noch einem Account kommen sollte

Was meint ihr dazu? Totaler Unsinn und Kindisches Verhalten der Administrative aus oder sollte man sich da schon Gedanken bei machen?

Mit freundlichen Grüßen
Randomuser9876
 

Inkemann

Braumeister
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Inkemann
1. Wenn die Nutzungsbedingungen des Servers Multiaccounting verbieten, dann kannst du von der Nutzung der Servers ausgeschlossen werden. Das wäre aber ein Bann, was dann in einem Teufelskreis endet. Deswegen kann man allerdings nicht angezeigt werden.
2. Wärst du einen Vertrag mit dem Betreiber des Servers eingegangen (was ich stark bezweifle), der dir Multiaccounting verbietet, wäre das im Zweifel ein Vertragsbruch, was rechtlich möglicherweise in Richtung Schadenersatz gehen würde, wenn einer entstanden wäre.
3. Virtuelles Hausverbot ist im Allgemeinen sehr umstritten, was rechtliche Wirksamkeit anbelangt. So oder so bisher aber kein Straftatbestand (Hausfriedensbruch betrifft nur körperliches Eindringen). Tatsächlich sprechen sich einige Gerichte sogar dafür aus, dass virtuelle Hausverbote in nicht abgeschlossen Sphären (das wäre bei Minecraft möglicherweise eine Whitelist) nicht durch Willkür geschehen dürfen.
4. Selbst das Umgehen eines Banns wäre in den seltensten Fällen eine Form von Cyber-Kriminalität und das hast du ja auch nicht getan.
 

Randomuser9876

Minecrafter
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Totaler Unsinn, da du den Bann nicht umgangen bist.

Nach derer Definition würde ich dem Bann aus dem Weg gegangen sein, weil ich mit einem zweiten Account on war.

1. Wenn die Nutzungsbedingungen des Servers Multiaccounting verbieten, dann kannst du von der Nutzung der Servers ausgeschlossen werden. Das wäre aber ein Bann, was dann in einem Teufelskreis endet. Deswegen kann man allerdings nicht angezeigt werden.
2. Wärst du einen Vertrag mit dem Betreiber des Servers eingegangen (was ich stark bezweifle), der dir Multiaccounting verbietet, wäre das im Zweifel ein Vertragsbruch, was rechtlich möglicherweise in Richtung Schadenersatz gehen würde, wenn einer entstanden wäre.
3. Virtuelles Hausverbot ist im Allgemeinen sehr umstritten, was rechtliche Wirksamkeit anbelangt. So oder so bisher aber kein Straftatbestand (Hausfriedensbruch betrifft nur körperliches Eindringen). Tatsächlich sprechen sich einige Gerichte sogar dafür aus, dass virtuelle Hausverbote in nicht abgeschlossen Sphären (das wäre bei Minecraft möglicherweise eine Whitelist) nicht durch Willkür geschehen dürfen.
4. Selbst das Umgehen eines Banns wäre in den seltensten Fällen eine Form von Cyber-Kriminalität und das hast du ja auch nicht getan.

Vielen dank für die Antwort, einen Vertrag bin ich sicher nicht eingegangen. Der Erwähnte Server war ein Server von Glizer und die Inhaber von Glizer waren halt der Meinung, die andere Person in anderen Teamspeak's auszuspionieren und dann die Spieler die dann halt mit ihm im Ts waren und Kontakt zu dieser Person hatten einfach auf deren Server zu bannen.
 
X

|| xX [DEV][LP] Ms. DivaCraft Xx ||

Guest
Die hier angesprochene Schutz technischer Maßnahmen(§95A UrhG) ist aus dem Urheberrechtsgesetz. Dort heißt es wie folgt:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Jeder mit Verstand kann hier sehen, dass die Maßnahme weder wirksam ist noch ein geschütztes Werk betrifft. Gebäude in Minecraft oder etwaige Plugins oder der Server an sich sind i.d.R. nicht Urheberrechtlich geschützt. Der Urheber des Clients und der Serversoftware ist Mojang (mit einigen - unlizenzierten - Derivaten).

Du akzeptierst beim Betreten eines Servers seine Regeln, aber er kann dich deswegen nicht Anzeigen.
Beides falsch. Ich akzeptiere durch das betreten eines Server keine Regeln. Er kann mich aber sehr wohl Anzeigen, z.B. wenn eine Straftat begangen wird. Ich kann genauso den Serverbetreiber anzeigen, wenn dieser eine Straftat begeht.
 

Handtuchstaender

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BaggerFahrerSewi
Viel spaß bei der Suche nach einem Anwalt, der jemanden vertritt, der einen anderen wegen Betreten eines Servers mit einem zweiten Account durchsetzen will.
 
X

|| xX [DEV][LP] Ms. DivaCraft Xx ||

Guest
Man braucht keinen Anwalt um jemanden anzuzeigen, geschweige denn um vor Gericht vertreten zu werden.
 
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|| xX [DEV][LP] Ms. DivaCraft Xx ||

Guest
Solange ein Verbrechen / Straftat vorliegt ist es irrelevant ob ein Polizist mich "erst" nimmt. Es ist seine Aufgabe der Sache nach zu gehen, ob die Anzeige vor Gericht landet ist eine andere Sache. Es ist ja nicht so, dass jeder tun und lassen kann was er will. Außerdem ist hier noch die Frage offen, ob man das ganze nicht Strafrechtlich durch eine Anzeige, sondern Zivilrechtlich indem man Schadensansprüchen stellt. (Was in meinem obigen Beitrag auch ersichtlich ist, wenn man entsprechend lesen kann. )
 

jens1o

Workaholic
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jens1o
Die hier angesprochene Schutz technischer Maßnahmen(§95A UrhG) ist aus dem Urheberrechtsgesetz. Dort heißt es wie folgt:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Ist das hier nicht das Gesetz worauf sich Bild bezieht? :D Also auf jeden Fall ist beides Schwachsinn.
 

Randomuser9876

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Ständig drohen sie mir neu mit einer angeblichen Straftat, würde man sie deswegen theoretisch wegen einer Drohung anzeigen können?

"Du kennst die Gründe ganz genau und nur mal so zur Info mein guter das umgehen der elektronischen Sperre ( Ban ) ist eine Straftat."
 

Majoox

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Excrushr
Außerdem ist der Ban gar nicht gerechtfertigt, da du mit diesem Account ja nichts verbrochen hast.

Das sind alles wieder leere Drohungen, und am Ende machen sie ohne hin nichts. Oder sie werden an der Polizeistelle ausgelacht. Wenn du dich in den Server gehackt hättest (so richtig gehackt, nicht nur Passwort des Besitzers erraten) und deinen Account über die Konsole freigeschaltet hättest, dann wäre das etwas anderes.

Und dann noch nebenbei alle sperren und den Server griefen - naja, die Gebäude sind ja nicht mal urheberrechtlich geschützt, weshalb auch Griefing völlig okay ist (von der juristischen Seite her).

Meide diesen Server einfach, denn wenn du die Administration so kennst, dann möchtest du garantiert nicht auf so einem Server spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Randomuser9876

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Was sie mir noch geschrieben haben:

"Das umgehen eines Bans mittels 2. Account, Proxy oder anderen ist laut §303b - Computersabotage nicht gestattet.
Du wurdest vom System ausgeschlossen, diese Sperre handelt von dir, und nicht von einem Account. Somit ist das Umgehen dieser Sperre nicht legitim."
 

yoloswagbabo

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Ich hab mal auf nem Server gespielt, der einem anderen Server mit einer Anklage ("Diebstahl geistigen Eigentums") gedroht hat, weil diese das gleiche Serverkonzept hatten und das waren auch erwachsene Leute. Ergo: Totaler Unsinn. Das hier ist Minecraft. Ich zeig auch niemanden wegen Mordes an, weil er mich im PvP getötet hat.
 

MappleTV

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Clymb3r
Mach dich wegen sowas nicht bekloppt anhand solcher aussagen merkst du doch das diese Personen nicht in der Lage sind einen Server zu führen. Wie viele. Also neuen suchen. :)
 

Randomuser9876

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Kann da was dran sein?

"Selbstverständlich ist das umgehen eines Bans ein Strafbestand, sowohl nach dem Strafgesetzbuch als auch dem Zivilrecht. Es ist immer abzuraten zu versuchen einen Ban zu umgehen. Selbst unwissentlich kann dies bereits geahndet werden. Es entspricht der Computersabotage wie Manu bereits angegeben hat, und wird bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Begründung: eine unerwünschte Person führt auf einem Spielserver schon fast automatisch Datenveränderungen am Server nach §303a StGB durch - und da es sich bei den Servern um eine Datenverarbeitungsanlage handelt, welche für uns von wesentlicher Bedeutung ist und die schiere Anwesenheit der gebannten Person bereits als Störung gilt, greift §303b StGB. Einzig unsicher ist, ob §303b Abs. 2 StGB greift, da auch Glizer - als externer Betrieb - hiervon betroffen ist."
 

Chrisliebär❤️

nur echt mit ❤️
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Kann da was dran sein?

"Selbstverständlich ist das umgehen eines Bans ein Strafbestand, sowohl nach dem Strafgesetzbuch als auch dem Zivilrecht. Es ist immer abzuraten zu versuchen einen Ban zu umgehen. Selbst unwissentlich kann dies bereits geahndet werden. Es entspricht der Computersabotage wie Manu bereits angegeben hat, und wird bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Begründung: eine unerwünschte Person führt auf einem Spielserver schon fast automatisch Datenveränderungen am Server nach §303a StGB durch - und da es sich bei den Servern um eine Datenverarbeitungsanlage handelt, welche für uns von wesentlicher Bedeutung ist und die schiere Anwesenheit der gebannten Person bereits als Störung gilt, greift §303b StGB. Einzig unsicher ist, ob §303b Abs. 2 StGB greift, da auch Glizer - als externer Betrieb - hiervon betroffen ist."
Nein und entweder du akzeptierst die Meinungen hier oder du lässt es bleiben. Es haben dir nun wirklich genug Leute widersprochen. Wenn du jetzt halt noch so doof bist und weiterhin mit den Betreibern in Kontakt bleibst kann man dir auch nicht mehr helfen. Wenn das über Skype läuft, dann block die Affen halt, mein Gott, man kann sich aber auch anstellen.
 
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|| xX [DEV][LP] Ms. DivaCraft Xx ||

Guest
Ein Minecraft Server ist in der Praxis selten ein Betrieb oder Unternehmen. Das bloße betreten eines Servers stellt auch keine rechtswidrige Veränderung dar. (Man bedient und nutzt den Server in korrekter Art und Weise.) Im übrigen ist eine Sperrung des Benutzernamens keine Schutzmaßnahme. Daher fällt §303b Abs. 1. Ziffer 1, 2 und 3 komplett raus. Da Abs. 1 nicht eintritt sind die weiteren genannten Paragraphen ebenfalls unwirksam. Nachdenken bevor man derartigen Unsinn verbreitet wäre der oben genannten Person zu empfehlen. "Auch Glizer ist hiervon betroffen" - Nein sind sie nicht, denn Glizer ist nur ein Dienst, der im groben Ja oder Nein zu gegebenen Parametern sagt. [Im übrigen stark bedenklich (Datenschutz)].

Das (Straf-)Verfahren würde sowieso aufgrund von fehlender Relevanz und mangelndem Interesse der Öffentlichkeit eingestellt. (s. §153 Abs. 1 StPO)
 

minecraftreden

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Ein Minecraft Server ist in der Praxis selten ein Betrieb oder Unternehmen. Das bloße betreten eines Servers stellt auch keine rechtswidrige Veränderung dar. (Man bedient und nutzt den Server in korrekter Art und Weise.) Im übrigen ist eine Sperrung des Benutzernamens keine Schutzmaßnahme. Daher fällt §303b Abs. 1. Ziffer 1, 2 und 3 komplett raus. Da Abs. 1 nicht eintritt sind die weiteren genannten Paragraphen ebenfalls unwirksam. Nachdenken bevor man derartigen Unsinn verbreitet wäre der oben genannten Person zu empfehlen. "Auch Glizer ist hiervon betroffen" - Nein sind sie nicht, denn Glizer ist nur ein Dienst, der im groben Ja oder Nein zu gegebenen Parametern sagt. [Im übrigen stark bedenklich (Datenschutz)].

Das (Straf-)Verfahren würde sowieso aufgrund von fehlender Relevanz und mangelndem Interesse der Öffentlichkeit eingestellt. (s. §153 Abs. 1 StPO)
Alles Klar, vielen Dank für die Aufklärung!
 
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