• Bitte beachte, dass wir eine Serverliste sind!
    Wenn du ein Problem auf einem Server hast (z.B. Entbannantrag, etc), dann ist das Forum hier der falsche Ort.
  • Es freut uns dass du in unser Minecraft Forum gefunden hast. Hier kannst du mit über 130.000 Minecraft Fans über Minecraft diskutieren, Fragen stellen und anderen helfen. In diesem Minecraft Forum kannst du auch nach Teammitgliedern, Administratoren, Moderatoren , Supporter oder Sponsoren suchen. Gerne kannst du im Offtopic Bereich unseres Minecraft Forums auch über nicht Minecraft spezifische Themen reden. Wir hoffen dir gefällt es in unserem Minecraft Forum!

Rechtliche Lage bei Spenden

S

SvenChili

Guest
Hallo liebe Minecraft-Community,

ich habe einen Server, der mehr oder weniger gut läuft und auch schon das ein oder andere Spendegeld bekommen.
Nun wollte ich fragen, wie es da rechtlich aussieht?

In Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Spende) steht "...Spendenempfänger können gemeinnützige Vereine, Stiftungen, politische Parteien oder Religionsgemeinschaften sein." (Lest euch am besten den Artikel selbst durch)
Ich denke nicht dass ein "Minecraft-Server" unter einer dieser Punkte fällt.

Außerdem steht dort:
"In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen z. B. für Freeware oder Donationsware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für Lieferungen oder Dienstleistungen (Download). Die Zahlungen sind deshalb keine Spende, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger sind sie Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern."
Ich denke ein Minecraft-Server ist doch auch eine Dienstleistung, oder? Wenn ja dann müsste ich ja den Gewinn, den ich nach Abzug der Kosten für den Hoster usw. versteuern.

Kennt sich da jemand aus? (Wie machen das größere Server, die mit ihren Spenden definitiv einen Gewinn erzielen?)
Hatte jemand eventuell schon negative Erfahrungen, wie z.B. eine Klage wegen Steuerhinterziehung oder so etwas? (ist zwar sehr unwahrscheinlich bei den "Gewinnen" aber kann ja sein)

Mit freundlichem Gruß

Sven Chili

P.S: Bitte keine Antworten wie "Mach dir keine Sorgen" oder so.
 

Chrisliebär❤️

nur echt mit ❤️
Moderator
Registriert
19 Mai 2014
Beiträge
1.675
Diamanten
830
Die EULA kannst du getrost ignorieren, die ist eh ungültig in vielerlei Hinsicht. Bukkit is Open Source mit GPL. Und wirklich offziell wurde sie nie. Der Teil mit dem Gewerbe ist korrekt, du brauchst eines. Die Ausführliche Version findest du auch irgendwo im Forum.
 
X

|| xX [DEV][LP] Ms. DivaCraft Xx ||

Guest
Für eine Gewerbliche Handlung brauchst du ein Unternehmen - Ob du jetzt steuerlich etwas zahlen musst ist etwas anderes. (z.B. Kleinunternehmerregelung + Freibeträge die es gibt.)

manf hat recht.

Es ist so das eine Spende keine Schenkung ist. Wenn jemand einem anderen Geld gibt und dieser eine Gegenleistung bekommt, dann ist es so das dies ein sogenannter Handelskauf ist. Die Gesetze zu Schenkungen und Spenden hat manf sehr gut dargestellt. Um nun noch darzustellen das viele Serverbetreiber Gewerbetreibend sind ohne das diese es selbst wissen muss man dies an der Unternehmereigenschaft festmachen.

Die hier genannten 400,- € Monatlich sind leider ein Irrglaube der aus den Minijobs herrührt. Hierfür muss man Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit aus §19 EStG haben, also irgendwo eingestellt sein. Hier kann man bis zu 450,-€ Monatlich hinzu verdienen. Steuerfrei sind diese aber keinesfalls, es wird die Steuerschuld in Höhe von 2% vom Arbeitgeber getragen. Zum Nachlesen auf http://www.juraforum.de/lexikon/geringfuegige-beschaeftigungsverhaeltnisse

Richtiger wäre es zu sagen das man 410,- € nach § 46 EstG pro Jahr steuerfrei hinzu verdienen darf. Das sind dann die sonstigen Einkünfte nach § 22 EstG. Allerdings muss man in jedem Fall eine Steuererklärung machen. Hinzu kommt das die Tätigkeit nicht auf Dauer ausgelegt werden darf und keine Gewinnabsicht vorliegen darf.

Nun kommen wir zu den Einküften aus Gewerbebetrieb nach §15 EstG, diese hat man sofern man die Unternehmereigenschaft besitzt und die hat man wenn

- Eine Nachhaltige Tätigkeit ausübt zur erzielung von Einnahemen (z.B. das Betreiben eines Servers wo man VIP Ränge verkauft)

§12 UstG
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Siehe auch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html
http://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/11830-Unternehmereigenschaft_im_Internethandel
 
Oben