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Texturpackt | Urheberrecht geschützt?

Watteschaf

Redstoneengineer
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Auf alles was jemand künstlerisch Herstellt hat er das Urheberrecht (sei denn es ist zu einfach, dann fehlt die Schöpfungshöhe - mal ganz vereinfacht gesagt)
 

LordRazen

Braumeister
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LordRazen
Ich stimm dem zwar zu, aber ich hab mal ne kontroverse Frage dazu: Copyright ja, aber wenn ich Bilder aus anderen Ressourcepacks nehme und zu einem eigenen zusammenstelle (Composition also) muss ich doch eigentlich nicht auf die ursprünglichen Hersteller RÜcksicht nehmen oder sie fragen denn:

https://account.mojang.com/documents/minecraft_eula
INHALTE
"Wenn Sie in unserem Spiel oder über unser Spiel Inhalte zur Verfügung stellen, erteilen Sie uns die Genehmigung, diese Inhalte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, anzupassen, zu verteilen und öffentlich anzuzeigen. Diese Genehmigung ist unwiderruflich, und Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass wir es anderen Personen erlauben, Ihre Inhalte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, anzupassen, zu verteilen und öffentlich anzuzeigen."


Da allgemein bekannt ist, das Mojang keine Erlaubnisstelle für die Abermillionen Fälle eingerichtet hat, die hier gemeint sein könnten, gehe ich dvon aus, dass diese Erlaubnis implizit für alle gilt. Somit wäre es zwar nett die Hersteller zu fragen und zu erwähnen (was ich moralisch auch als korrekt erachte), jedoch tatsächlich erlaubt die Eula das.Oder seht ihr einen Unterschied zwischen "öffentlich anzeigen" im Sinne von "ich poste Screenshots unter Verwendung dieses Packs" und "veröffentlichen" im Sinne von woanders hochladen für den weiteren Download.

Wie ist eure Meinung hierzu - und es geht mir um eure Ansicht zur Rechtslage hier, nicht, ob es moralisch das Letzte ist Sachen zu klauen und dann als Eigenes zu veröffentlichen - ich denke hier sind wir uns alle einig dass das kacke ist...
 

Watteschaf

Redstoneengineer
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Ich stimm dem zwar zu, aber ich hab mal ne kontroverse Frage dazu: Copyright ja, aber wenn ich Bilder aus anderen Ressourcepacks nehme und zu einem eigenen zusammenstelle (Composition also) muss ich doch eigentlich nicht auf die ursprünglichen Hersteller RÜcksicht nehmen oder sie fragen denn:

Doch. Sei denn sie sagen es in ihren Lizenzen schon anders.

Du verstehst diesen Text komplett falsch. Das sind die Bedingungen von Mojang. Wenn man Content für Minecraft erzeugt erlaubt man es Mojang diese zu nutzen. Man erklärt sich zusätzlich damit einverstanden, dass Mojang anderen Leuten erlauben kann diesen Content zu nutzen, zu kopieren, zu ändern....

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dieser Absatz der EULA rechtsmissbräuchlich und somit nicht gültig ist.
 

LordRazen

Braumeister
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LordRazen
Nun in meinem Verständnis steht die Eula über den Lizenzen der einzelnen Ressourcepack-Ersteller, denn in dem Abschnitt oben steht ja auch, dass das Einverständnis "unwiederruflich" ist. Also ist doch eigentlich eine restriktivere Lizenzgebung durch die Ersteller bereits nicht Eula-Konform...?
 

nuko

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Eigene Werke sind grundsätzlich immer geschützt, es sei denn du gibst es frei das steht dann aber dabei.
 

Aeogen

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Aeogen_
Du hast vermutlich diesen Satz von Watteschaf nicht ganz verstanden: "Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dieser Absatz der EULA rechtsmissbräuchlich und somit nicht gültig ist."
Es ist so, dass AGBs nicht immer auf jedes Land (in dem sich Gesetze auch ändern können) zugeschnitten werden kann. Das Gesetz des Landes steht immer über dem, was in solchen Vereinbahrungen steht. So gibt es etwa in den USA die "Fair use policy", die es leichter als in De macht, fremdes Material für eigene zwecke kreativ zu verwenden.
In Deutschland gibt es hier jedoch andere ganz klare Regeln. Diese stehen über den AGBs und sie wurden von den anderen hier schon richtig erklärt: Du darfst (mit wenigen Ausnahmen; beispielsweise wenn es um Berichterstattung oder Parodien geht) schlichtweg keine (hinreichend kreativen) Werke für deine Zwecke verwenden, verändern, reuppen usw., wenn du die Sachen dann öffentlich zugänglich machen willst. Zumindest, solange dir der Autor nicht das Recht dazu einräumt und dann solltest du das auch beweisen können.
Dieser Absatz in den AGB ist also mit anderen Worten für deutsche wenig relevant. Wenn du aus einem anderen Land kommst, oder dein Werk auf ein spezielles Land (etwa den usa) zugeschnitten ist, gelten (zumindest für deutsche) vornehmlich die Gesetze dieses Landes, unabhängig vom deutschen Recht.
 

iNvisus

Redstoneengineer
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"Wenn Sie in unserem Spiel oder über unser Spiel Inhalte zur Verfügung stellen, erteilen Sie uns die Genehmigung, diese Inhalte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, anzupassen, zu verteilen und öffentlich anzuzeigen. Diese Genehmigung ist unwiderruflich, und Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass wir es anderen Personen erlauben, Ihre Inhalte zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, anzupassen, zu verteilen und öffentlich anzuzeigen."


Es steht doch sogar genau da wies gemeint ist, ich versteh nich warum leute das nicht verstehen, dies gilt für Mojang, trotzdem hast du als normaler user nicht einfach das Recht irgendwelche dinge zu kopieren oder dergleichen.
Auch leute wie Mojang können sich nicht über dinge wie das Urheberrecht einfach hinwegsetzen, deswegen sicher sie sich vertraglich/oder mit der Eula, genau wegen solchen dingen ab.
 

Bamas

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Wobei diese auch nur akzeptiert werden muss wenn ein Server betrieben werden will. (In der eula.txt)
Ob also jeder Ersteller von einem Texturpack auch die Eula akzeptiert hat ist fraglich.
 

Watteschaf

Redstoneengineer
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Nein, du stimmst den AGB von Mojang schon durch registrierung auf Minecraft.net zu. Und den einzelnen EULAs der Spiele dadurch, dass du die Spiele herunterlädst bzw. installierst/nutzt. Erstellst du Texturepacks etc. stimmst du der EULA vermutlich schon alleine dadurch zu.
 
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