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Real Life Upload-Filter / Artikel 13 – Diskussion

DamiusvB

Minecrafter
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Das Problem ist größer als nur das Blockieren des Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material.
Ein Uploadfilter filtert, was hochgeladen werden darf. Vom Uploadfilter zum Meinungsfilter ist es nur noch ein winziger Schritt. Der Aufwand ist faktisch minimal. Willkommen in der Diktatur Demokratie des 21. Jahrhunderts. Alternative News? Fehlanzeige. Eine eigene Meinung bilden? Fehlanzeige. Erfahren, was wirklich der Grund für den Konflikt zwischen USA und Venezuela ist? Fehlanzeige. Gelesen werden kann nur das, was das System erlaubt.
 

BloodSKreaper

Vorarbeiter
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BloodSKreaper
Ganz mal abgesehen davon, dass die Urheberrechtsreform zunächst einmal in nationales Recht umgesetzt werden muss, stellt sich mir als EU-Bürger eine viel wichtigere Frage, als das Urheberrecht: Im Rahmen der Erarbeitung der Reform wussten offensichtlich nicht alle EU-Politiker Bescheid (Zitate aus älteren Versionen), wie der aktuelle Gesetzestext aussieht. Wissen die Politiker also nichteinmal, worüber sie abstimmen?
 

Chrisliebär❤️

nur echt mit ❤️
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Ganz mal abgesehen davon, dass die Urheberrechtsreform zunächst einmal in nationales Recht umgesetzt werden muss, stellt sich mir als EU-Bürger eine viel wichtigere Frage, als das Urheberrecht: Im Rahmen der Erarbeitung der Reform wussten offensichtlich nicht alle EU-Politiker Bescheid (Zitate aus älteren Versionen), wie der aktuelle Gesetzestext aussieht. Wissen die Politiker also nichteinmal, worüber sie abstimmen?
Bei so vielen Abstimmungen, wie jeden Tag stattfinden ist damit zu rechnen, ja.
 
D

deleted208375

Guest
Naja, Woltlab ist ja der Auffassung nach Konsultation eines Rechtsanwaltes, dass sich für Foren ohne kommerziellen Hintergrund nix ändert.

https://community.woltlab.com/thread/275827-auswirkungen-der-urheberrechtsreform-auf-foren/

Zusammenfassung
Die neue Richtlinie zum Urheberrecht und insbesondere Artikel 13 bzw. 17 muss zuerst in nationales Recht übernommen werden, bis dahin hat diese keine rechtliche Relevanz. Dieser Prozess kann bis zu 2 Jahren dauern, anders als EU-Verordnungen stellen Richtlinien selbst kein Gesetz dar.

Für Foren ändert sich nach unserer Einschätzung auch in der Zukunft nichts, da diese nicht die in Artikel 2 genannten Kriterien zur Einstufung als „Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ im Sinne dieser Richtlinie fallen. Solange diese Kriterien nicht erfüllt sind (siehe Abschnitt „Einschätzung der Auswirkungen“), findet Artikel 13 bzw. 17 keine Anwendung.
 

Matthias

I'm a rocket ship on my way to Mars
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Matthias
Naja, Woltlab ist ja der Auffassung nach Konsultation eines Rechtsanwaltes, dass sich für Foren ohne kommerziellen Hintergrund nix ändert.

https://community.woltlab.com/thread/275827-auswirkungen-der-urheberrechtsreform-auf-foren/

Das ist so nicht ganz richtig.

Die Quelle bezieht sich beid er Aussage dass sich nichts aendern wird auf Artikel 2, in dem geschrieben steht dass die Verordnung nur für Webseiten gelten soll die als "Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten" agieren. Ich glaube in der Verordnung ist diese Aussage aber auch sehr schwamming formuliet, sodass es erstmal abzuwarten gilt wie das nationale Recht genau aussieht.

Ich finde z.b. ein Forum ist sehr wohl ein Dienstanbieter zum Teilen von Onlineinhalten. Themen und Beitraege sind Onlineinhalte die mit einer großen Zielgruppe geteilt werden sollen...
 

Matthias

I'm a rocket ship on my way to Mars
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Matthias
Artikel 13 heißt inzwischen Artikel 17 und wurde auf EU Ebene durchgesetzt. Nun haben die deutschen Politiker bis zum 21. Juni 2021 Zeit daraus ein konkretes deutsches Gesetz zu machen. Vorschläge und Entwürfe gibt es bereits. Betroffen ist jeder Dienstanbieter der etwas gegen Geld anbietet. Dazu gehören Spenden und Werbeanzeigen - wir also auch. Ein Dienstanbieter kann nicht nur ein Web- oder Forenbetreiber sein, sondern z.b. auch ein Inhaber eines Minecraft Servers.

Im aktuellen Entwurf steht z.b das folgende Werke ohne die konkrete Zustimmung des Rechteinhabers verwendbar sind, Dienstanbieter aber dennoch den Urheber dafür bezahlen müssen dass sie es verwenden:
bis zu 20 Sekunden je eines Films oder Laufbildes, bis zu 20 Sekunden je einer Tonspur, bis zu 1.000 Zeichen je eines Textes und je eines Lichtbildes oder einer Grafik mit einem Datenvolumen von bis zu 250 Kilobyte

Das schreit nach wie vor nach einem Uploadfilter oder den Verzicht auf Grafiken, Avatare, Memes, Bilder, Videos und sogar Texte.

Da es sich aber weiterhin erst um einen Entwurf handelt, bleibt es spannend.
 
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