Hallo,
ich lasse meinen privaten Server bei einem relativ preisgünstigen Hoster laufen und bin damit zufrieden (bisher maximal 8 von den erlaubten 100 Slots gleichzeitig genutzt und ohne Problem).
Aus Gründen, hier nicht interessieren, möchte ich einen weiteren Server bei einem anderen Anbieter eröffnen, der noch billiger ist. In dessen AGB findet sich folgende Vertragsstrafenregelung (Auszug):
Ob die Klausel zulässig ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Aber ich akzeptiere keinen Regelung, die ich nicht will, nur im Vertrauen darauf, sie sei nicht gültig.
Das Risiko kann ich nicht eingehen. Wenn ein Hacker deren System hackt und zufällig meinen Account nutzt, SPAM zu senden, muss ich am Ende noch beweisen, dass es nicht mein Fehler (schuldhafte Zuwiderhandlung) war. Wenn ich (sehr unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich) gehackt werde, habe ich die Vertragsstrafe an der Backe oder zumindest die Anwaltskosten, um mich dagegen zu wehren. Meine Phantasie reicht nicht, die möglichen Risiken zu erahnen, aber meine Erfahrung sagt mir, dass die Risiken gerade bei Onlinekriminalität viel größer sind als meine Phantasie sich vorstellen kann (anders ausgedrückt: die Anzahl der möglichen ist größer als die Anzahl der vorstellbaren/denkbaren Angriffs-Szenarien - davon profitieren die lieben und bösen Hacker).
Jemand, der arglos und ohne Böses im Sinn nur einen billigen Minecraft-Server mieten will, kann sich hier ruinieren. Der Betrag von 5.100 € ist ja pro E-Mail/Chateintrag vorgesehen, und die Höhe des Betrags ist der Schwellwert, damit die Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten in die Höhe getrieben und (ich meine mich so zu erinnern) die nächsthöhere Instanz angerufen werden kann.
Warum führen solche miesen Klauseln nicht zum Ausschluss von Preisvergleichsartikeln? Da müsste ich wohl diese fragen, wo mir der entsprechende Anbieter gelistet wurde. Vielleicht antworten die mir, dass die AGB keine Relevanz für die Kunden haben, weil diese keine AGB lesen oder sie wie ein Gesetz hinnehmen.
Darum meine Frage an Euch: Lest Ihr die AGB und würdet Vertragsstrafen wie die oben Formulierte akzeptieren? Falls nicht, sollte man im Sinne der Kunden von Anbietern mit unfairen AGB warnen?
Gruß
Delcour
ich lasse meinen privaten Server bei einem relativ preisgünstigen Hoster laufen und bin damit zufrieden (bisher maximal 8 von den erlaubten 100 Slots gleichzeitig genutzt und ohne Problem).
Aus Gründen, hier nicht interessieren, möchte ich einen weiteren Server bei einem anderen Anbieter eröffnen, der noch billiger ist. In dessen AGB findet sich folgende Vertragsstrafenregelung (Auszug):
"Der Kunde ist verpflichtet, keine E-Mails an Dritte zu versenden, die dem Empfang nicht zuvor zugestimmt haben oder deren Einverständnis zum Empfang nicht anderweitig vermutet werden kann. Dies gilt ebenfalls für das Versenden von Postings in Chats und/oder Foren. Der Kunde verspricht für jeden Einzelfall ein er schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro an [...]. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten."
Ob die Klausel zulässig ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Aber ich akzeptiere keinen Regelung, die ich nicht will, nur im Vertrauen darauf, sie sei nicht gültig.
Das Risiko kann ich nicht eingehen. Wenn ein Hacker deren System hackt und zufällig meinen Account nutzt, SPAM zu senden, muss ich am Ende noch beweisen, dass es nicht mein Fehler (schuldhafte Zuwiderhandlung) war. Wenn ich (sehr unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich) gehackt werde, habe ich die Vertragsstrafe an der Backe oder zumindest die Anwaltskosten, um mich dagegen zu wehren. Meine Phantasie reicht nicht, die möglichen Risiken zu erahnen, aber meine Erfahrung sagt mir, dass die Risiken gerade bei Onlinekriminalität viel größer sind als meine Phantasie sich vorstellen kann (anders ausgedrückt: die Anzahl der möglichen ist größer als die Anzahl der vorstellbaren/denkbaren Angriffs-Szenarien - davon profitieren die lieben und bösen Hacker).
Jemand, der arglos und ohne Böses im Sinn nur einen billigen Minecraft-Server mieten will, kann sich hier ruinieren. Der Betrag von 5.100 € ist ja pro E-Mail/Chateintrag vorgesehen, und die Höhe des Betrags ist der Schwellwert, damit die Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten in die Höhe getrieben und (ich meine mich so zu erinnern) die nächsthöhere Instanz angerufen werden kann.
Warum führen solche miesen Klauseln nicht zum Ausschluss von Preisvergleichsartikeln? Da müsste ich wohl diese fragen, wo mir der entsprechende Anbieter gelistet wurde. Vielleicht antworten die mir, dass die AGB keine Relevanz für die Kunden haben, weil diese keine AGB lesen oder sie wie ein Gesetz hinnehmen.
Darum meine Frage an Euch: Lest Ihr die AGB und würdet Vertragsstrafen wie die oben Formulierte akzeptieren? Falls nicht, sollte man im Sinne der Kunden von Anbietern mit unfairen AGB warnen?
Gruß
Delcour