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An die Minecraft "EULA" halten? - Premium Ränge? - Benötige euren Rat!

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gencapd

Guest
Ich habe mir jetzt nicht alle Beiträge in voller Länge durchgelesen, aber dennoch möchte ich mal einige Dinge aus dem EULA (also dem "Endbenutzer-Llizenzvertrag" - wieso ihr das alle feminin artikuliert, ist mir ein Rätsel) zitieren:

[...] Sollten Sie unser Spiel kaufen, herunterladen, benutzen oder spielen, erklären Sie sich damit einverstanden, sich an die Regeln der Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags ("EULA") zu halten. [...]
Egal, was du beim Start des Servers akzeptierst oder auch nicht akzeptierst: In dem Moment, in dem du Minecraft kaufst bzw. herunterlädst, stimmst du der EULA zu. Schluss, Ende, aus; Diskussion überflüssig.
Zu der Geschichte mit CraftBukkit komme ich noch.
[...] Dieser EULA enthält die Nutzungsbedingungen für die Website mojang.com ("Kontobedingungen"), unsere Richtlinien für den Gebrauch von Marken und Inhalten und unsere Datenschutzerklärung. Indem Sie diesem EULA zustimmen, erklären Sie sich außerdem mit allen Teilen der zuvor genannten Dokumente einverstanden, also lesen Sie sie sorgfältig durch. [...]
Hier klärt sich dann die Frage, die du mit deinem zweiten Link aufwirfst: Indem du dem EULA zustimmst, stimmst du auch den AGB zu, alles andere wäre ja ohnehin unlogisch.
Und da du dich ja mit allen Teilen der genanntn Dokumente einverstanden erklärst, stimmst du nicht nur den dort gesetzten Lesezeichen zu, sondern auch den anderen Teilen - das Ganze sind ja nicht mehrere Dokumente, sondern eines mit verschiedenen Abschnitten.
Ich werde dir aber noch beweisen, warum du diese für Premium-Ränge nicht mal unbedingt brauchst.
[...] Die eine wichtige Grundregel lautet, dass Sie nichts verteilen dürfen, was wir entwickelt haben, es sei denn, wir haben unsere ausdrückliche Zustimmung erteilt. Mit "nichts verteilen, was wir entwickelt haben" meinen wir Folgendes:
  • Kopien unseres Spiels an andere zu geben,
  • unsere Entwicklungen in jedweder Form für kommerzielle Zwecke zu nutzen,
  • zu versuchen, mit unseren Entwicklungen Geld zu verdienen, oder
  • anderen Personen auf unfaire oder unangemessene Weise den Zugang zu unseren Entwicklungen zu verschaffen,
es sei denn, wir haben unsere ausdrückliche Zustimmung erteilt. Aus Gründen der Deutlichkeit sei klargestellt, dass das "Spiel" oder "unsere Entwicklungen" unter anderem die Client- oder Serversoftware für unser Spiel umfasst. Dies umfasst außerdem Updates, Patches, herunterladbare Inhalte, Add-Ons oder geänderte Versionen eines Spiels, Teile davon oder alles andere, was wir hergestellt haben. [...]
An dieser Stelle, die witzigerweise sehr weit vorne im EULA steht, ist bereits alles klar: Du darfst mit einem Minecraft-Server kein Geld verdienen, weil es es sich bei Minecraft nun mal um eine Entwicklung von Mojang handelt - ich werde die Sache mit CraftBukkit, wie bereits erwähnt, noch behandeln.
Die zweite fett markierte Stele macht, nebenbei bemerkt, übrigens deutlich, dass dieser Vertrag auch für Server gilt und eben nicht ausschließlich für Clients.

So, und jetzt zu der Geschichte mit Craft Bukkit.
Ich bin mit Sicherheit kein Experte für Lizenzrecht, deshalb sind alle Ausführungen auch nur Überlegungen meinerseits; bei besonderem Interesse sollte sowieso ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Dennoch bin ich der Meinung, dass CraftBukkit von dem Minecraft-EULA erfasst wird.
Wie das?

Nun, selbstverständlich ist CraftBukkit an sich unter der GPL lizensiert; der EULA wird zwar angezeigt, kann aber ohne Probleme aus dem Quelltext entfernt werden, womit man ihm tatsächlich nicht zuzustimmen bräuchte.
Fakt ist jedoch, dass CraftBukkit etwas zur Verfügung stellt, das von Mojang entwickelt wurde, nämlich das Spiel Minecraft.
Es bietet dem Nutzer die Möglichkeit, einen Minecraft-Server zu erstellen und durch Modifikationen in seiner Funktionalität zu erweitern, aber nichts desto trotz stellt es einen Minecraft-Server zur Verfügung und ich möchte fast wetten, dass die Grundlage dabei die offizielle Minecraft-Serversoftware bietet, die nur eben nicht erweiterbar ist.
In meinen Augen handelt es sich bei CraftBukkit also lediglich um eine Modifikation von Minecraft, weshalb nur logisch ist, dass dafür auch dieselben Regeln wie für Minecraft generell gelten.
Kurz gesagt: Minecraft(-Server) ohne CraftBukkit ist locker machbar, aber CraftBukkit ohne Minecraft würde wohl kaum frequentiert werden.
Die Lizensierung unter der GPL erstreckt sich damit auch nur auf den Programmcode des CraftBukkit-Projekts, aber nicht auf Minecraft selbst.

Um deine Frage noch mal kurz und prägnant zu beantworten: Ja, du musst dich an den EULA halten, weil du ihm zugestimmt hast, und zwar in dem Moment, in dem du begonnen hast, die Serversoftware zu nutzen.

MfG,
gencapd

P.S.: Ein Zitat habe ich aber noch - Spenden darfst du nämlich annehmen, sofern du sie nur in dem Umfang annimmst, der notwendig ist, um die Serverkosten zu decken. Du darfst sogar beim Erreichen bestimmter Ziele Boni herausgeben, aber ann ALLE Spieler - also auch an die, die nicht gespendet haben.

[...] Wenn Sie also die Richtlinien für den Gebrauch von Marken und Inhalten sowie die Benennungsrichtlinien oben einhalten, SIND SIE BERECHTIGT:
[...]
um Spenden zu bitten (im Gegensatz zur direkten Erhebung von Gebühren), WENN Sie dem einzelnen Spender im Gegenzug nichts anbieten, was nur er nutzen kann. Sie sind jedoch berechtigt, serverweite Prämien anzubieten, wenn die Spendenziele erreicht wurden. [...]
 
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|| xX [DEV][LP] Ms. DivaCraft Xx ||

Guest
also dem "Endbenutzer-Llizenzvertrag" - wieso ihr das alle feminin artikuliert, ist mir ein Rätsel)
EULA kann zwar obiges bedeuten, jedoch hört sich "der EULA" falsch an. Liegt vielleicht einfach daran, dass es auf "a" endet. Außerdem kann es auch mit der Endbenutzer Lizenzvereinbarung übersetzt werden. Etwas selbst denken schadet nicht ;).

Egal, was du beim Start des Servers akzeptierst oder auch nicht akzeptierst: In dem Moment, in dem du Minecraft kaufst bzw. herunterlädst, stimmst du der EULA zu.
Das rechtfertigt keine einseitige Lizenzänderung seitens Mojangs. Ich habe jetzt keine Lust den Paragraphen zu suchen, jedoch ist dies nach deutschem Recht nicht gültig. Eine derartige Klausel ist nicht zu erwarten.

Schluss, Ende, aus; Diskussion überflüssig.
Wenn man sich auch nur etwas mit Jura beschäftigt, dann ist es offensichtlich, dass es vielfach keine eindeutigen Diskussionen gibt. Besonders wenn man ein Laie ist.

Du darfst mit einem Minecraft-Server kein Geld verdienen, weil es es sich bei Minecraft nun mal um eine Entwicklung von Mojang handelt
Ebenfalls eine unwirksame Regelung / irrelevante Wirkung, da ich nicht mit Sourcecode von Mojang arbeite, bzw. die EULA nicht auf den Server anwendbar ist. Eine EULA ist (eher) kein Lizenzvertrag und selbst wenn doch: CraftBukkit ist GPL, daher darf ich alles damit machen. Das Protokol von Minecraft ist ja selbst nicht geschützt (Ansonsten zeige mir doch bitte gegebene Gesetzesgrundlagen).

Die zweite fett markierte Stele macht, nebenbei bemerkt, übrigens deutlich, dass dieser Vertrag auch für Server gilt und eben nicht ausschließlich für Clients.
Solange ich nicht die möglicherweise urheberrechtlich geschützten Werke von Mojang verwende, haben diese absolut nichts zu sagen. Das wäre in etwa so, als würde mich Apple verklagen, weil ich microsoft.com aufrufe.

Fakt ist jedoch, dass CraftBukkit etwas zur Verfügung stellt, das von Mojang entwickelt wurde, nämlich das Spiel Minecraft.
Protokolle sind nicht geschützt (s.o. inkl. Analogie).

ich möchte fast wetten, dass die Grundlage dabei die offizielle Minecraft-Serversoftware bietet, die nur eben nicht erweiterbar ist.
Es muss ja nicht einmal CraftBukkit sein, wobei ich CraftBukkit unter GPL lizensiert bekomme: Es darf nur unter GPL gestellt werden, wenn auch die NMS unter der GPL ist, was Mojang ja indirekt mal gesagt hat (s.o.) Man kann jedoch auch alternative Implementationen ohne den offiziellen Source Code verwenden, wenn es einen stört.

Also Fazit: Ja man darf die EULA ignorieren, jedoch kann Mojang entsprechende, leicht zu umgehende Sanktionen verhängen:
- IP Sperre für den Auth Server
- Blacklist der ServerID
- Accountsperre des Minecraft Accounts

Ich halte jedoch besonders die letzte Sanktion für dermaßen unwahrscheinlich, da es beinahe keine Grundlagen dafür gibt und es wirtschaftlich sich nicht lohnen würde.

PS: Werke sind nicht automatisch gültig. Es gibt viele Verbraucherschutzgesetze in Deutschland, die es beispielsweise nicht in Amerika gibt. Wie die schwedischen Gesetze sind, weiß ich leider nicht. Ein internationales Verfahren wird es aber sicherlich auch nicht geben.
 
G

gencapd

Guest
EULA kann zwar obiges bedeuten, jedoch hört sich "der EULA" falsch an. Liegt vielleicht einfach daran, dass es auf "a" endet. Außerdem kann es auch mit der Endbenutzer Lizenzvereinbarung übersetzt werden. Etwas selbst denken schadet nicht ;).
Wenn du den Link aufrufst steht das Vertrag am Ende, weshalb ich auch maskulin artikuliere. Und da wir ja von einer juristischen "Vereinabrung" sprechen, würde ich persönlich auch den begriff "Vertag" bevorzugen - klingt einfach wichtiger.
Aber ja, es klingt falsch - wobei ich mich an die "die Mod" wegen "die Modifikation" auch nie gewöhnen werde.

Das rechtfertigt keine einseitige Lizenzänderung seitens Mojangs. Ich habe jetzt keine Lust den Paragraphen zu suchen, jedoch ist dies nach deutschem Recht nicht gültig. Eine derartige Klausel ist nicht zu erwarten.
Da hast du sicherlich recht - wobei wir ja von Facebook und co. wissen, wie so etwas dann formal richtig aussieht.
Ob die Serverbesitzer per Mail über die EULA-Änderung informiert wurden und die Wahl hatten, ihren Account löschen zu lassen, kann ich nicht beantworten - oder haben die dann seinerzeit alle Spieler bekommen? Wobei ich in dem Fall auch das vergessen hätte...
Unabhängig davon: Ich erinnere mich an eine Stellungnahme von Notch, die besagte, dass der EULA Premium-Ränge usw. noch nie erlaubt habe; in der neuen Version sei dies lediglich betont worden und Spenden seien neun explizit erlaubt - das war vorher ja nicht mal der Fall.

Wenn man sich auch nur etwas mit Jura beschäftigt, dann ist es offensichtlich, dass es vielfach keine eindeutigen Diskussionen gibt. Besonders wenn man ein Laie ist.
Oh, Diskussionen gibt es gerade im juristischen Bereich eine ganze Menge - nicht umsonst kursiert unter Studenten ja der Spruch "Zwei Juristen, drei Meinungen".
Eindeutuge Aussagen gibt es da schon weniger.
Wobei ich beim allerbesten Willen nicht wüsste, an welcher Stelle man hier diskutieren sollte, wenn es über solche Einrichtungen in Verträgen Spielraum gäbe, hätte man davon ja im Zusammenhang mit Facebook etc. mal gehört.

Ebenfalls eine unwirksame Regelung / irrelevante Wirkung, da ich nicht mit Sourcecode von Mojang arbeite, bzw. die EULA nicht auf den Server anwendbar ist. Eine EULA ist (eher) kein Lizenzvertrag und selbst wenn doch: CraftBukkit ist GPL, daher darf ich alles damit machen. Das Protokol von Minecraft ist ja selbst nicht geschützt (Ansonsten zeige mir doch bitte gegebene Gesetzesgrundlagen).
Ich spiele Minecraft und Minecraft ist ein Produkt und eine Entwicklung von Mojang.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die sich die Rechte daran gesichert haben, auch wenn ich es jetzt nicht nachgeguckt habe.
CraftBukkit ist GPL, das habe ich ja auch gesagt, aber ich sehe es halt eher als Mod für Minecraft denn als eigenständiges Spiel.
Denn im Ernst: Der Beitrag von CraftBukkit besteht im Großen und Ganzen darin, ein fremdes Produkt so weiterzuentwickeln, dass ich es erweitern kann.
Deine Aussage würde ja bedeuten, dass ich über CraftBukkit Premium-Ränge verkaufen darf und nicht, wenn ich die originalen Serversoftware von Mojang nutze.
Und das erscheint mir dann doch etwas absurd.

Solange ich nicht die möglicherweise urheberrechtlich geschützten Werke von Mojang verwende, haben diese absolut nichts zu sagen. Das wäre in etwa so, als würde mich Apple verklagen, weil ich microsoft.com aufrufe.
Ich kann mich nur auf das oben Angesprochene beziehen.
In meinen Augen greift CraftBukkit nur auf Mojang-Werke zurück, und deshalb muss auch der Mojang-EULA gelten.
Wenn ich von einem iPhone aus microsoft.com aufrufe, gelten auf dieser Seite ja auch die AGB von Microsoft und nicht die von Apple.

Protokolle sind nicht geschützt (s.o. inkl. Analogie).
Wenn ich jetzt wüsste, was du mit "Protokollen" meinst, könnte ich dazu Stellung nehmen - liegt wahrscheinlich an meinen eher beschränkten IT-Kenntnissen.
Für mich ist Minecraft ein Spiel, und CraftBukkit bietet mir Zugang zum Spiel.
Sie machen ja kein neues Produkt, sie verändern es nur dahin gehend, dass ich mehr damit machen kann.
Das, was sie hinzufügen, können sie also sicherlich regeln, aber doch nicht das, wozu sie nur Zugang bieten.

Es muss ja nicht einmal CraftBukkit sein, wobei ich CraftBukkit unter GPL lizensiert bekomme: Es darf nur unter GPL gestellt werden, wenn auch die NMS unter der GPL ist, was Mojang ja indirekt mal gesagt hat (s.o.) Man kann jedoch auch alternative Implementationen ohne den offiziellen Source Code verwenden, wenn es einen stört.
Am letztlich verwendeten Produkt ändert das immer noch wenig, oder?

Also Fazit: Ja man darf die EULA ignorieren, jedoch kann Mojang entsprechende, leicht zu umgehende Sanktionen verhängen:
- IP Sperre für den Auth Server
- Blacklist der ServerID
- Accountsperre des Minecraft Accounts

Ich halte jedoch besonders die letzte Sanktion für dermaßen unwahrscheinlich, da es beinahe keine Grundlagen dafür gibt und es wirtschaftlich sich nicht lohnen würde.
Man kann grundsätzlich alles - die Sanktionen sind dann eine andere Frage.
Aber mal ehrlich, wenn die sich um alle Server mit Premium-Features kümmern würden...
 
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|| xX [DEV][LP] Ms. DivaCraft Xx ||

Guest
Wenn ich jetzt wüsste, was du mit "Protokollen" meinst, könnte ich dazu Stellung nehmen - liegt wahrscheinlich an meinen eher beschränkten IT-Kenntnissen.
Die Art und Weise, wie Server mit Client verbinden, nennt man Protokoll, da "wohldefiniert"(mehr oder weniger) ist, wie verschiedene Nachrichten Dinge bewerkstelligen. Beispielsweise, dass du dich durch eine Taste nach vorne bewegst, sagt dem Server: "Ich will mich nach vorne Bewegen". Der Server kann darauf nun wie er will reagieren. Selbstverständlich simplifiziert ausgedrückt, aber im Kern richtig. Darauf gibt es keinen Urheberschutz.

Für mich ist Minecraft ein Spiel, und CraftBukkit bietet mir Zugang zum Spiel.
Das streitet ja keiner ab, jedoch verletzt CraftBukkit (ohne jetzt auf eventuellen Mojang Source Code in CraftBukkit einzugehen) keinen Schutzmechanismus. Markenrechtlich mag "Minecraft" ja geschützt sein und die Urheberschaft von den Binaries und dem Source Code liegt bei Mojang. Einen "Freibrief" gibt es dadurch aber nicht. Nur weil ich ein Betriebssystem von Apple verwende, kann mir kein Zugriff auf Microsoft Dienste verwehrt bleiben. (Bis auf die Tatsache vielleicht, dass beide unterschiedliche Voraussetzungen haben / inkompatibel sind.) Mein Browser kann trotzdem diese Seiten aufrufen. Der Server kann 100% von mir selber geschrieben worden sein, dann hat Mojang keine Teilurheberschaft, welche sie beispielsweise bei einer Modifikation hat (Normaler Minecraft Server wird nur verändert).

In dem Moment, wo irgendjemand einen neue Serversoftware von Grund auf erstellt, besitzt dieser die volle Urheberschaft über dieses neue Produkt. Diese Lizenz ist dann ausschlaggebend. Ich muss mich dann an keine anderen Regelungen halten, weil ich durch den Download auch keinem Vertrag mit Mojang zustimme (Die EULA kann nur gelten, wenn ich einen Vertrag mit Mojang eingehe).
 

Chrisliebär❤️

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Fordern kann man natürlich erstmal alles, vor allem wenn man sich im Recht sieht. Mal abwarten. Nun besteht immerhin die Chance, dass das ganze mal Gerichtlich entschieden wird. Ironischerweise werden vermutlich die schlimmsten Pay2Win Server genug Geld haben um das Verfahren durchzuziehen.
 
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