Heißt 1. nicht, dass man 100% der Kosten an Mojang abschieben kann und 2. gehts da - wie schon gesagt - nicht um nur paar Euro.
3. Den Stress muss man sich auch erstmal antun wollen und ja... 4. 100%ige Sicherheit, vor Gericht zu gewinnen, gibt es nie.
Für den § 308 Nr. 5 BGB muss z.B. ein besonderer Hinweis zum Zeitpunkt des Widerspruchsfristbeginns der Änderung einhergehen, der über die konkreten Nachteile bei unterlassen einer Reaktion des Vertragspartners informiert. Wenn dieser Hinweis ausbleibt, wird die Änderung nicht Vertragsbestandteil. Klauseln in AGB wie "Diese Bedingungen können sich jederzeit ändern und der Vertragspartner prüft eigenständig." sind damit direkt ungültig.
Einfach mal den § 308 Nr. 5 BGB im gesamten durchlesen.
Würde ich nicht sagen. Es kann auch einfach sein, dass Mojangsoft mit keinerlei Klagen rechnet bzw. dann eine bestimmte Strategie geplant hat, wie Mojangsoft sich verhalten wird.